Zur Schwerpunktprüfung wird nur zugelassen, wer über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügt und mindestens vier Jahre der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie sowie das erste Schwerpunktjahr absolviert hat. Bitte laden Sie hier die Bescheinigung (z.B. Arbeitsbestätigung) hoch.