Weiterbildungsstätten, die für den Fähigkeitsausweis Abhängigkeitserkrankungen anerkannt werden möchten, müssen sich schriftlich bewerben. Die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt muss den Fähigkeitsausweis Abhängigkeitserkrankungen tragen.
Als Weiterbildungsstätten für den Fähigkeitsausweis Abhängigkeitserkrankungen (SSAM) gelten Einrichtungen, die von der SSAM anerkannt sind.
Die Anerkennungskriterien sind im Fähigkeitsprogramms Abhängigkeitserkrankungen (SSAM) unter der Ziffer 6 beschrieben.
Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber können sich bewerben, um in ihrer persönlichen Eigenschaft als Weiterbildnerinnen/ Weiterbildner anerkannt zu werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.