Zulassung

Zur Prüfung zugelassen sind Ärzt:innen, die:

  • über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen

  • im MedReg eingetragen sind

  • mindestens vier Jahre Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben

  • das erste Schwerpunktjahr bereits abgeschlossen haben


Alle Informationen zu den Prüfung finden Sie im Weiterbildungsprogramm Schwerpunkt unter dem Art. 4 und in unserem Merkblatt

Beurteilungsformular schriftliche Arbeit

Beurteilungsformular Kolloquium

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