Zulassung
Zur Prüfung zugelassen sind Ärzt:innen, die:
über ein eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom verfügen
im MedReg eingetragen sind
mindestens vier Jahre Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben
das erste Schwerpunktjahr bereits abgeschlossen haben
Alle Informationen zu den Prüfung finden Sie im Weiterbildungsprogramm Schwerpunkt unter dem Art. 4 und in unserem Merkblatt.