Zulassungsbedingungen
- Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom
- Bei Beginn der Weiterbildung mindestens 1 Jahr anrechenbare Weiterbildung in einer klinischen Disziplin absolviert haben
Vorausetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises
- Absolvierte theoretische Weiterbildung gemäss Ziffern 3 und 4 des Fähigkeitsprogramms Abhängigkeitserkrankungen (SSAM)
- Absolvierte praktische Weiterbildung gemäss Ziffern 3 und 4 des Fähigkeitsprogramms Abhängigkeitserkrankungen (SSAM)
- Bestandene Prüfungen gemäss Ziffer 5 des Fähigkeitsprogramms Abhängigkeitserkrankungen (SSAM)
- Die aktive Betreuung, während der zwölfmonatigen praktischen Weiterbildung, von mindestens 50 Patienten mit einer Abhängigkeitserkrankung nachweisen können
- Im Logbuch dokumentierte Erfüllung der Lernziele
Anträge auf Zulassung müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) an das Sekretariat des Programms gerichtet werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Weiterbildungsstätte für die praktische Weiterbildung
- Name des Weiterbildungsverantwortlichen
Sonderfälle: Eine im Ausland absolvierte klinische Tätigkeit wird bei nachgewiesener Gleichwertigkeit angerechnet. Die Beweislast liegt bei der Kandidatin/dem Kandidaten.
Über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet die Bildungs- und Prüfungskommission.