
Die Übergangsbestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2022.
Anträge müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) an das Sekretariat des Programms gerichtet werden und folgende Unterlagen enthalten:
Falls keine Bescheinigungen vorliegen, muss der Antragsteller die Kontaktangaben von zwei Auskunftspersonen vorlegen und/oder nachweisen, dass er mindestens 50 Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen betreut hat.
Anträge müssen schriftlich (per E-Mail oder Post) an das Sekretariat gerichtet werden und folgende Unterlagen enthalten:
Falls keine Bescheinigungen vorliegen, muss der Antragsteller die Kontaktangaben von zwei Auskunftspersonen vorlegen und/oder nachweisen, dass er mindestens 50 Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen betreut hat.
Über die Zulässigkeit der Anträge entscheidet die Bildungs- und Prüfungskommission.